Machen Sie Rabatt zum Gruppenerlebnis
So pushen Sie als Einzelhändler, Gastronom oder
Dienstleister Ihr lokales Geschäft
Schon mal was von Groupons gehört? Können Sie auch nicht! Denn diese Idee kommt ziemlich frisch aus den USA zu uns. Aber sie hat auch hierzulande so eingeschlagen, dass bereits mehrere Unternehmen in das Geschäft mit Groupons einsteigen wollen. Aber Groupon, bitte schön, was heißt das eigentlich?
6 Argumente, warum Sie mit Online-Bewertungen Ihren Umsatz pushen können
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unden-Feedback hat gleich mehrere Vorteile
Produktbewertungen von Kunden in meinem Onlineshop? Viele der Shop-Betreiber, mit denen ich in den letzten Wochen darüber gesprochen habe, waren skeptisch. Schlechte Kritik hält andere vom Kaufen ab – so die einhellige Meinung. Fast alle fürchten sich vor Kritik. Dabei ist die Wahrheit eine ganz andere: Die Deutschen sind zwar als Meckerer verschrien, aber zu Unrecht. Von 100.000 in Deutschland ausgewerteten Kundenrezensionen waren 84 % positiv und vergaben 4 bis 5 Sterne. Der Durchschnittswert aller untersuchten Bewertungen lag bei 4,24! (Quelle: Bazaarvoice) Noch Angst vor Kritik?
Sind Ihre Pressemitteilungen fit fürs Internet?
8 goldene Regeln für Online-Pressemitteilungen
In Zeiten von Wirtschaftskrise und knappen Marketingbudgets sind für Unternehmen kostengünstige Strategien gefragt, um mit ihren Produkten und Dienstleistungen auf sich aufmerksam zu machen. Das Internet bietet dafür zahlreiche neue Möglichkeiten, u. a. die Veröffentlichung
von Pressemitteilungen auf Online-Presseportalen.
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ie Sie mit Ihren Mailings den maximalen
Erfolg erzielen
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as Wochentag und Uhrzeit mit der Öffnungsrate zu tun haben
IEs gibt eine Vielzahl von Elementen,
die den Erfolg ihrer E-Mails und Newsletter ausmachen. Über die Öffnungsrate entscheiden aber letztlich nur wenige Faktoren:
die Betreffzeile, der Absender, der Empfänger, der Versandzeitpunkt.
Vorsicht beim Einkauf von E-Mail-Adressen
Sie haften bei der Verwendung für Werbemaßnahmen
Wer E-Mail-Adressen einkauft, darf sich nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum Erhalt von E-Mails vorliegt. Vielmehr müssen Sie als Verwender das Vorliegen der Einwilligung
auch tatsächlich überprüfen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 3.11.2009 (Az. I-20 U 137/09).
Gezieltes Anklicken von Google
AdWords der Konkurrenz ist wettbewerbswidrig
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ehren Sie sich gegen unfaire Wettbewerber
Es ist in der Praxis sicher häufig vorgekommen: Wettbewerber klicken
Ihre AdWords-Anzeigen an, um sich zu informieren, wie Ihre Werbestrategie aufgebaut ist.
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