So lösen Sie das Problem am besten:
- Kontaktieren Sie den Kunden so schnell wie möglich und versuchen Sie, sein Problem zu lösen.
- Vermeiden Sie jede Konfrontation oder gar Streit mit dem Kunden.
- Sollte der Kunde im Unrecht sein, versuchen Sie ihn sachlich und ruhig aufzuklären.
- Erwägen Sie eine Erstattung oder Umtausch, selbst dann wenn der Kunde im Unrecht ist. Ein unzufriedener Kunde kann heutzutage mehr Schaden anrichten, als das Ihnen so entgangene Geschäft wert ist.
Was Sie nie tun sollten: Mit dem Anwalt drohen Wer seinerseits mit juristischen Schritten droht, der hat schon verloren. Denn die wenigsten Kunden lassen sich heutzutage dadurch einschüchtern. Das Risiko, dass der Kunde nun erst recht zur Negativbewertung schreitet, ist viel zu groß.
Hinzu kommt: Sie werden Schwierigkeiten haben, eine negative Bewertung löschen zu lassen. Vor wenigen Wochen urteilte das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf vom 28.02.2011, Aktenzeichen I-15 W 14/11): Unternehmen müssen negative Bewertungen hinnehmen und können nicht deren sofortige Löschung verlangen.