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Vorsicht beim Einsatz von Google Analytics

Datenschützer nehmen Webseiten sehr kritisch unter die Lupe – auch Abmahnungen drohen

Mit Google Analytics steht Ihnen ein leistungsstarkes Tool zur Analyse Ihrer Webseite zur  Verfügung. Sie können damit z. B. sehen, was Besucher auf Ihren Seiten gemacht haben, oder  über welche Suchbegriffe sie zu Ihnen gefunden haben. Aber Vorsicht: Wenn Sie Ihre Besucher  nicht auf den Einsatz hinweisen, können juristische Konsequenzen drohen.

Datenschützer aus Schleswig-Holstein schreiben in den vergangenen Wochen vermehrt  Webseiten-Betreiber an und bitten um Auskünfte bezüglich der Nutzung von Google Analytics.  Hintergrund ist eine Studie eines österreichischen Mediendienstes, der festgestellt hat, dass  mehr als 80 % der großen Medienseiten das Verhalten ihrer Besucher mit Analytics auswerten,  ohne dass diese darüber informiert sind. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit, diese Auskünfte  zu verlangen, handelt es sich um eine Nachlässigkeit der betroffenen Webseiten-Betreiber.  Google weist in den Nutzungsbedingungen für Analytics ausdrücklich darauf hin, dass eine  Information der Besucher an prominenter Stelle zu erfolgen habe. Dafür bietet Google auch einen  vorformulierten Text an, den Analytics-Nutzer in ihre Seiten übernehmen können.

Ob und in welchem Umfang Datenschutzorganisationen anderer Länder dem Beispiel aus  Schleswig-Holstein folgen, kann nicht sicher gesagt werden. Rechnen sollten Sie damit auf  jeden Fall. Hinzu kommt, dass die Nicht-Information über den Analytics-Einsatz auch  Abmahnungen nach sich ziehen kann und wohl wird.

Transparenz für Ihre User

Unabhängig davon, ob das Vorgehen der Datenschützer oder eventueller Abmahner erfolgreich  sein wird, empfehlen wir unbedingt die Einbindung des Hinweistextes von Google. Sie finden die  Formulierung in den Nutzungsbedingungen von Google Analytics unter www.google.com/analytics/de-DE/tos.html.

Auch wenn Sie andere Analyse-Tools einsetzen, die mit Cookies oder ähnlichen Technologien  arbeiten, empfehlen wir einen konkreten Hinweis darauf an Ihre User. Unterbringen können Sie  die Hinweise am besten unter Ihren Datenschutzbestimmungen. Diese sollten über die Navigation oder den Footer immer gut erreichbar sein.

Quelle: Werbepraxis aktuell


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