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Datenschutz: Mit diesem Musterschreiben beantworten Sie die Fragen Ihrer Kunden

veröffentlicht am 03.01.2012 unter Online-Marketing
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt jedem, der Werbung von Ihnen erhält, das Recht, Auskunft von Ihnen zu verlangen, welche Daten Sie über ihn gespeichert haben. Die Auskunft muss schriftlich und kostenlos erfolgen. Außerdem hat er das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen.

Datenschutz: Auf das Auskunftsrecht nach § 34 BDSG richtig reagieren 

Im Einzelnen haben die Umworbenen Anspruch auf Auskunft darüber:
  1. welche Daten über sie gespeichert sind,
  2. woher die Daten stammen,
  3.  an welche Empfänger Sie diese Daten weitergegeben haben,
  4. welchen Zweck Sie mit der Datenspeicherung verfolgen.
Bitte beantworten Sie die Anfragen kurzfristig, d. h. innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Die Herkunft der Daten müssen Sie dem Anfrager dann exakt nachweisen können.

Stammen die Daten z. B. aus einem Adress-Pool, so ist der Lieferant anzugeben. Haben Sie die Daten selbst gewonnen, dann müssen Sie den Zeitpunkt und Umstand der Datengewinnung nachweisen können (z. B. „Werbeeinwilligung erteilt am ... durch E-Mail-Adresse“).

Mündliche Einwilligungen am Telefon reichen nur dann aus, wenn Sie diese schriftlich bestätigt haben. Ihr Antwortschreiben können Sie so aufbauen:

Betreff: Datenspeicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,

nachstehend erhalten Sie Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Wir haben derzeit folgende Daten über Sie gespeichert:

Herkunft der Daten: ...
Empfänger der Daten: ...
Zweck der Datenweitergabe an die genannten Empfänger: ...
Zweck der Datenspeicherung: ...

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben behilflich gewesen zu sein, und verbleiben mit freundlichen Grüßen
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