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Denic: Ab sofort können ein- und zweistellige Domains reserviert werden

veröffentlicht am 24.10.2009 unter Online-Marketing
Die Nachricht der Denic kam für viele überraschend: Ab dem 23. Oktober können nun auch ein- und zweistellige Domains reserviert werden. Wie der Vergabeprozess funktioniert, welche Arten von Domainnamen es gibt und wie es zu dieser Entscheidung kam, lesen Sie auf einer Sonderseite der DENIC.
Die Betreiber der Domain-Handelsplattform boten ihren Kunden an, sich im Rahmen einer Sonderauktion um die begehrten Domains zu bewerben.

Der Charme der kurzen Domains sollte jedoch nicht dazu verleiten, wild drauflos zu reservieren: Sylvio Schiller, Fachanwalt beim Markenschutzportal tulex.de mahnt jedoch zur Vorsicht bei der Anmeldung von Domains wie "a.de", denn in Deutschland gibt es allein 659 gültige Markenrechte für den ersten Buchstaben im Alphabet.

Schiller: "Es gibt bereits viele Marken- und Namensrechte, die bei der Domainregistrierung zu berücksichtigen sind. Inhaber von Marken werden keine Zeit verlieren, die Möglichkeit über ihr Schutzrecht an die Domain zu gelangen, gründlich zu prüfen."

Dass hinter "vw.de" oder "007.de" starke Marken mit emsigen Rechtsanwälten stehen, mag jedem Domain-Liebhaber schnell klar sein. Zudem sind bei den neuen Domains viele Markenrechtsstreitigkeiten zu erwarten, die sich aus dem Schutz vor Verwechslung durch ähnliche Bezeichnungen ergeben. So ist zu fragen, ob die Domain "dg.de" nicht mit der Marke D&G von Dolce und Gabbana kollidiert. Andererseits müssen Unternehmen wie z.B. C&A prüfen, was und wer zukünftig auf der Domain "ca.de" zu finden ist.
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