Shop
Newsletter
RSS
Service
Kontakt
Facebook 
Erfolgreiche Werbeberatung durch Werbepraxis aktuell - Trimmen Sie jetzt Ihre Werbung auf Erflog ...
Drucken  |   Newsletter  |   tweet this!  |   Facebook  |  

Impressumspflicht bei Facebook, Google+ und Twitter

veröffentlicht am 16.12.2011 unter Online-Marketing
Wer eine Seite (oder ein Unternehmensprofil) bei einem sozialen Netzwerk einrichtet, wird von den meist amerikanischen Anbietern nicht explizit auf die deutsche Impressumspflicht hingewiesen.
Da die sozialen Netzwerke im Ausland gehostet werden, waren manche Unternehmen auch bislang leichtfertig der Meinung, dass sie den dort geltenden Bestimmungen unterliegen. Dem ist allerdings nicht so.

Aktuelles Urteil zur Impressumspflicht  

Das Landgericht Aschaffenburg bestätigte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil vom 19. August 2011, 2 HK O 54/11), dass die Pflicht zu einem vollständigen Impressum auch für eine Seite bei Facebook gilt. Bereits vor Jahren wurde eine solche Impressumspflicht auch für Anbieter einer Autobörse festgestellt.

In dem verhandelten Fall enthielt die Facebook-Seite nur Name, Anschrift und Telefonnummer des werbenden Unternehmens. Die Angabe der Rechtsform und des juristischen Vertreters fehlten. Unter dem Menüpunkt „Info“ hatte das Unternehmen seine Website-Adresse hinterlegt, auf der alle Angaben vollständig zur Verfügung standen.

Nach Urteil des Gerichts genügt dies nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn das Impressum muss ohne langes Suchen auffindbar sein und ein Begriff wie „Info“ reicht nicht aus, um als klarer Hinweis auf das Impressum zu gelten.

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur von Werbepraxis aktuell , zieht folgendes Fazit: Deutsche Richter akzeptieren die von Facebook standardmäßig vorgesehene Integration des Impressums unter dem Menüpunkt „Info“ nicht.

Am besten ist es, das Impressum auch bei Facebook unter dem Begriff „Impressum“ in der seitlichen Navigation unterzubringen. So ist es auch von jeder Unterseite, etwa auch von der Pinwand, aus erkennbar und erreichbar.
zum Seitenanfang oder Beitrag weiterempfehlen

Klicken Sie rechts auf das Video und erfahren Sie, mit welchen neuen Werbe-Ideen Sie ab sofort neue Kunden gewinnen und Ihren Umsatz steigern!

Weitere aktuelle Beiträge rund um das Thema Werbung:

  • SEO: Starten Sie jetzt Ihre Unternehmensseite in Google+
  • Microblogging statt Mail: Virtuelle Kaffeeküche 2.0
  • 4 gute Gründe für Ihre Unternehmensseite in Google+
  • So geht`s: Markteinführung mit Google+
  • Falsches Impressum: Haftstrafe
Jetzt WerbePraxis aktuell 30 Tage lang gratis testen
AKTUELLE AUSGABE
Nur für Abonnenten:

Laden Sie hier die komplette
aktuelle Ausgabe
herunter

Hier als PDF downloaden
THEMENVORSCHAU


  • Service
    Das Werbeinstrument der Zukunft?
  • Social Media
    Auch für Ihre Branche wichtig?
  • Gewinnspiele
    Motivieren ist alles!
JETZT 30 TAGE GRATIS TESTEN!
Über welche Themen
möchten Sie von uns
regelmäßig und kostenlos
informiert werden?

 Werbung
 Marketing
 Online Marketing
 PR
 Öffentlichkeitsarbeit
 Verkauf & Vertrieb
 Trends
 Zukunftsmanagement
 alle Themen
E-Mail:  
Datenschutz-Hinweise
Aktuelle Meldungen
Werbung
Marketing
Online-Marketing
Werbetexten
PR- / Öffentlichkeitsarbeit
Sponsoring
Kundenbindung
Unternehmenskommunikation
Infothek
Werbethemen
Link-Tipps
Termine
Werbe-Glossar
Die besten Anzeigen
RSS
E-Mail Newsletter
Produktinfo
Über WerbePraxis aktuell
Inhaltsverzeichnis
Ihr Chefredakteur
Lesermeinungen
GRATIS-Test
Mediadaten
Abonnentenbereich
Aktuelle Ausgabe
Ausgaben-Archiv
Beitragsverzeichnis
Stichwortsuche
Checklisten
Adressdateien
Anzeigen-Tools
Werbeplanungs-Formulare
Virtuelle Presseverteiler
GRATIS-Downloads
© 2012, Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Sitemap   |   Impressum / AGB   |   Datenschutz
Seitenanfang
X
GRATIS: Newsletter + E-Book
Erfolgreiche Werbeslogans texten
Sie erhalten unseren kostenlosen Newsletter "Werbe- & PR-Profi" und exklusive Angebote für Führungskräfte aus diesen Bereichen.
Zusätzlich erhalten Sie das E-Book "Erfolgreiche Werbeslogans texten".
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nicht an Dritte weiter!
Datenschutz-Hinweise