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Linkhaftung: Was Sie beim Setzen von Links wissen müssen

veröffentlicht am 17.02.2011 unter Online-Marketing
„Wir sind für die Inhalte von uns verlinkter Websites nicht verantwortlich!“ Oder „Wir machen uns die Inhalte verlinkter Websites nicht zu eigen“ oder: „Wir distanzieren  uns vom Inhalt verlinkter Websites“. So oder so ähnlich formulieren viele Websitebetreiber den so genannten Disclaimer also einen Haftungsausschluss, für die von ihnen verlinkten Webseiten.
Schöne Idee. Funktioniert leider nicht. Denn ein pauschales „Ich verlinke fleißig Webseiten, hafte aber für gar nichts“ hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Ja, das Formulieren eines Disclaimer/Haftungsausschlusses kann sogar das Gegenteil bewirken.

Websitebetreiber sind vor dem Setzen eines Links verpflichtet, den Inhalt der verlinkten Seiten genau zu prüfen. Wer sich jedoch vom Inhalt aller verlinkten Seiten pauschal distanzieren will, der beweist gerade, dass er keine Einzelfallprüfung vorgenommen hat. Mit einem solchen Disclaimer riskiert man unter Umständen auch eine Abmahnung.

Für was Sie haften können und wieso das Risiko gar nicht so groß ist

Zum Beispiel Pornographische Inhalte
Auf der von Ihnen verlinkten Website sind pornographische Inhalte. Dann können Sie sich durch eine Verlinkung strafbar machen. Allerdings nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Verlinkung die pornographischen Inhalte gekannt haben. Die Einschränkung ist doch sinnvoll, denn oftmals werden normale Websites von Pornoanbietern gekapert und von einen Tag auf den anderen mit pornographischen Inhalten gefüllt. Auch gut gehende Domänennamen werden schon mal von diesen Anbietern gekauft und für ihre Zwecke genutzt.

Zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Werke
Auf der von Ihnen verlinkten Website sind urheberrechtlich geschützte Werke. Durch das Setzen eines Links würden Sie also diese geschützten Werke zugänglich machen und zu ihrer ungewollten Verbreitung beitragen. Dennoch können Sie nicht so einfach haftbar gemacht werden.

Denn der Betreiber der verlinken Website muss selbst für den Schutz seiner Werke sorgen. Sind diese öffentlich zugänglich, etwa weil er keinen Passwortschutz eingerichtet hat, dürfen Sie auch einen Link setzen. Haftbar sind Sie nur dann, wenn Sie einen Link setzen, der den Passwortschutz umgeht.

Zum Beispiel Phishing-Websites und andere strafbare Inhalte
Für das Setzen von Links auf derartige Inhalte können Sie haftbar gemacht werden. Aber auch nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Linksetzung die strafbaren Inhalte vorhanden waren.

Was Sie beim Link setzen beachten müssen
  • Prüfen Sie die von Ihnen verlinkten Inhalte. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie sich haftbar machen, nehmen Sie von einer Verlinkung Abstand. Zu Ihrem Schutz können Sie durch einen Screenshot und das Festhalten des Zeitpunkts der Verlinkung ein mögliches Beweismittel sichern.
  • Verzichten Sie ? wenn möglich ? auf so genannte Deep Links. In Einzelfällen kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn Sie die Startseite eines Anbieters umgehen und einen direkten Link auf eine bestimmte Unterseite setzen. Dazu gibt es ein Urteil des BGH, dass in einem konkreten Einzelfall (die Verlinkung von Stadtplänen) als strafbar festgestellt hat.
Wozu Sie nicht verpflichtet sind
Wenn Sie eine andere Website verlinken, sind Sie nicht verpflichtet, ständig zu überprüfen, ob sich dort fragwürdige Inhalte befinden. Eine strafbare Beihilfehandlung ist nur dann gegeben, wenn der Link in Kenntnis des strafbewehrten Inhalts bewusst und gewollt aufrechterhalten wird. AG Berlin Tiergarten, Urteil vom 30. Juni 1997 (Az. 260DS 857/96).

Wann Sie sofort reagieren müssen
Erhalten Sie Kenntnis von zivilrechtlich oder strafrechtlich fragwürdigen Inhalten der von Ihnen verlinkten Websites, etwa weil Sie darauf hingewiesen werden, dann müssen Sie aktiv werden. Entfernen Sie die Versenkung umgehend von Ihrer Seite.

Fazit: Die Haftungsfreistellungsklauseln (Disclaimer) auf Ihrer Webseite oder auch in E-Mails sind unnütz. Weder können Sie pauschal für die Inhalte fremder Websites haften, noch können Sie sich pauschal aus jeglicher Haftung befreien.
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