Europa - Ungeachtet aller Proteste gegen die bereits beschlossenen Regulierungen für die Tabakwerbung will die Europäische Union jetzt neue Werbeverbote erlassen:
Nach einem internen Entwurf, der der Redaktion des Praxishandbuch Werbung vorliegt,
sollen künftig strenge Auflagen für „gesundheitsbezogene Werbeaussagen“ gelten: So will die EU Werbesprüche wie „Stärkt die Abwehrkräfte“ oder „Verbessert Ihr Wohlbefinden“ verbieten, weil sie „in allgemeiner und nicht spezifischer“ Form Vorteile vorgaukeln würden, die im Einzelnen nicht überprüfbar seien.
Ebenfalls untersagt werden sollen
Werbebehauptungen, die auf das
psychische Empfinden und auf
Verhaltensfunktionen abzielen (z.B. „Schafft gute Laune!“ oder „Hilft gegen Stress!“).
Positivliste für WerbeslogansAber damit nicht genug: Selbst wissenschaftlich belegbare Aussagen (z. B. „Obst ist gesund!“) sollen nach den EU-Plänen nicht mehr ohne weiteres möglich sein.
Nach einer
Übergangsfrist von 3 Jahren sollen solche Formulierungen nur dann zum werblichen Einsatz freigegeben werden, wenn sie zuvor nach Anmeldung bei einer zuständigen EU-Kommission in eine so genannte
„Positivliste“ aufgenommen wurden.
6 Monate Prüfungsfrist für die WerbekontrolleureProduktspezifische Aussagen und Gesundheitsversprechen (z.B. „... entschlackt den Körper“) sollen grundsätzlich nur noch nach einer
ausdrücklichen Genehmigung durch die EU-Kommission erlaubt sein.
Dafür müssen die werbetreibenden Unternehmen detaillierte Anträge ausfüllen und wissenschaftliche Studien beim
EU-Lebensmittelamt in Brüssel einreichen.
Diese Behörde soll dann binnen
3 Monaten eine Stellungnahme ausarbeiten und an die zuständige EU-Kommission weiterleiten, die dann wiederum
weitere 3 Monate Zeit hat, um über den Antrag zu entscheiden.
Produktprofile regeln WerbeaussagenAuch
kleine Attribute zur Produktbeschreibung für Lebensmittel (z.B. „leicht“ oder „salzarm“), dürfen Hersteller und Vermarkter nach den Plänen der EU in Zukunft nicht mehr ohne weiteres verwenden.
Denn die EU bereitet derzeit neue Vorschriften vor, die den
„irreführenden Einsatz“ solcher Angaben verhindern sollen.
Konkret wollen die Brüsseler Bürokraten so genannte Ernährungsprofile für verschiedene Produktgruppen aufstellen – und so regeln, wer welche Bezeichnung für sich in Anspruch nehmen darf.
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