"WerbePraxis aktuell" präsentiert außergewöhnliche Werbung
Unser Fachinformationsdienst WerbePraxis aktuell richtet sich an Marketingverantwortliche und Werbeleiter, die sich stets auf aktuellem Kenntnisstand halten möchten und sich für kreative Werbung und Werbekampagnen interessieren.
Bei uns finden Sie viele praxisnahe Beispiele für außergewöhnliche Werbung sowie zahlreiche weitere Artikel zum Beispiel zu Werberecht, Online-Werbung und klassischer Printwerbung.
Außergewöhnliche Werbung in der Praxis
Der Überraschungs-Rabatt. Eine originelle Variante, über die der amerikanische Marketing-Guru Seth Godin berichtet. Als er nach einem Shoppingbummel durch ein Bekleidungsgeschäft an die Kasse kam, wurde ihm ein 10 %-Rabatt für seine Einkaufssumme verkündet. Die Bedingung: sofort einlösen, keine Auszahlung in bar. Stattdessen konnte er sich einen Artikel in Höhe des gewährten Rabattes aussuchen und mitnehmen. Mit dieser außergewöhnlichen Werbung machen Sie Kunden auf der Stelle glücklich.
Überzeugen Sie sich selbst!

Testen Sie 30 Tage lang kostenlos unseren Fachinformationsdienst WerbePraxis aktuell mit aktuellen Beiträgen zum Thema Außergewöhnliche Werbung!
-
Der Uhrzeit-Rabatt.
Nur zu bestimmten Uhrzeiten gibt es den Rabatt. Was in Diskotheken oder Bars an der Tagesordnung ist, können Sie auch in Ihrem Online-Shop einsetzen. So eine Happy Hour gibt es beispielsweise im Bertelsmann Buchclub. Der Beginn der Happy Hour wird dabei nicht oder nicht lange vorher verraten. Im Buchclub erfahren ihn nur die Empfänger des Newsletters vorab!
-
Der Frühbucher-Rabatt.
Je früher Sie buchen, desto kleiner der Preis. So könnten Sie beispielsweise Vorbestellern einen Frühbucher-Rabatt gewähren. Bei Büchern, DVDs, Hotels, Reisen etc. ist das bereits üblich. Auch im Business-to-Business-Bereich wird davon ausgiebig Gebrauch gemacht. In Ihrer Branche noch nicht? Dann probieren Sie es aus!
So wie das ungarische Restaurant Veranda Wine and Grill. Das Restaurant setzt diese
außergewöhnliche Werbung so um, dass seine Gäste etwa 25 bis 50 % dann weniger zahlen, wenn sie ihren Tisch via Internet im Voraus bestellen. Neben dem Datum und der Zahl der Plätze müssen sie auch die gewünschten Gerichte und Getränke 2 bis 3 Monate im Voraus auswählen. Immerhin sind in den ersten 3 Monaten rund 400 Reservierungen über die Homepage eingegangen! 6 Restaurants haben sich der Initiative bereits angeschlossen.
-
Der Bonuspreis-Rabatt.
Anstatt einen eigenen Preis anzugeben, garantiert der Anbieter "Bonusstrom" jedem Kunden bundesweit einen Bonus von 2 Cent pro Kilowattstunde auf den jeweiligen allgemeinen Tarif des örtlichen Stromnetzbetreibers. Diese außergewöhnliche Werbung ist für Kunden eine leicht kalkulierbare Sache - die Kalkulationsschwierigkeiten, die normalerweise der Kunde hat, hat jetzt das Unternehmen.
Überzeugen Sie sich selbst!

Testen Sie 30 Tage lang kostenlos unseren Fachinformationsdienst WerbePraxis aktuell mit aktuellen Beiträgen zum Thema Außergewöhnliche Werbung!
Zusätzlich erhalten Sie kostenlosen Zugang zu unserem passwortgeschützten Abonnentenbereich mit dem umfangreichen Archiv zu allen relevanten Themen in Werbung und Marketing.
Bei Fragen zum Thema Außergewöhnliche Werbung können Sie sich natürlich jederzeit per E-Mail oder Fax direkt an unsere Redaktion wenden. Unser Chefredakteur Bernd Röthlingshöfer freut sich auf Ihre Anfrage!
Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:
Werbekampagnen, Werbung am Flughafen, Anzeigenwerbung, Zeitungsanzeigen, Werbung Tipps, Guerilla Marketing