Werbeaktionen

Fachinformationsdienst "WerbePraxis aktuell" zum Thema Werbeaktionen

Sie sind auf der Suche nach witzigen, originellen Werbeaktionen?

Unser Fachinformationsdienst "WerbePraxis aktuell" richtet sich an Werbe- und Marketingverantwortliche, die keine 08/15-Werbung, sondern Werbeaktionen entwickeln möchten, die sich durch eine besondere Gestaltung, durch eine originelle Idee oder durch einen ausgefallenen Akzent aus der Masse an Werbeaktionen absetzen.

Mit diesen Werbeaktionen erzielen Sie höchste Werbewirkung

Wer nichts an hat, zahlt auch nichts

Auch Preise senken will gelernt sein. Denn es gibt Preissenkungen, die so gut wie keiner bemerkt. Und andere, die Aufsehen erregen. Sprich: Über die Art und Weise, wie Sie Preis- und Werbeaktionen verpacken, können Sie bestimmen, wie groß die Werbewirkung ist.

Worum geht es bei Werbeaktionen?

Natürlich darum, den Umsatz zu erhöhen, den Laden voll zu bekommen, Ladenhüter abzubauen und vieles mehr. Wie aber wäre es, wenn Sie durch originelle Rabattaktionen Sympathien gewinnen, Mundpropaganda auslösen und eventuell sogar noch kostenlos in die Medien kommen?

Wie das geht, zeigen wir Ihnen anhand origineller Preis- und Werbeaktionen:

Werbeaktionen der kreativen Art: Der "Wenn-dann-Rabatt"

Gewähren Sie Ihren Rabatt nicht jedermann. Machen Sie ihn von besonderen Bedingungen abhängig, die Ihre Kunden erfüllen müssen. Dabei können Sie bei den Bedingungen kreativ sein - es muss nicht immer todernst zugehen. Hier ein paar Beispiele:

  • Wer nackt kommt, zahlt gar nichts. Für eine Ausstellung der Aktfotografien der Künstler Klimt, Schiele, Kokoschka mit dem Titel "Die nackte Wahrheit" hatte sich das renommierte Leopold-Museum in Wien diese Werbeaktion ausgedacht:

    Jeder, der nackt oder im Badeanzug in das Museum kam, hatte freien Eintritt zu der Ausstellung. Zur Gratiskarte gab es außerdem den Katalog zur Ausstellung und eine kleine Überraschung. Von dem Angebot, hüllenlos zu erscheinen, machten zahlreiche Besucher Gebrauch.

  • Rabatt gibt's, wenn heute Ihr Geburtstag ist. Werbeaktionen dieser Art können Sie auch auf Dauer laufen lassen. Geben Sie einfach Geburtstagskindern Rabatt.

    Sowohl im stationären Einzelhandel als auch im Online-Shop einfach umzusetzen. Mit einem Unterschied:

    Um Missbrauch durch Mehrfacheinkäufe zu verhindern, müssen Sie im Online-Geschäft die Geburtsdaten des Kunden speichern. Im Einzelhandel reicht die Vorlage des Personalausweises.

  • Der Pärchen-Rabatt. Natürlich können Sie originelle Werbeaktionen auch für Pärchen ausloben - egal, ob sie verliebt, verheiratet oder gleichgeschlechtlich sind.

    Die Bedingungen definieren Sie, z.B. so:

    • Pärchen, die in diesem Jahr Silberhochzeit feiern,
    • Pärchen, die zusammen unter 40 Jahre alt sind,
    • Pärchen, die zusammen 100 Jahre alt sind,
    • Pärchen, die zusammen exakt 160 Kilo auf die Waage bringen.

 

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Originelle Werbeaktionen: Der Selbstbestimmungs-Rabatt

Ein Berliner Weinlokal fing damit an. Die Gäste mieteten sich ein Glas für einen Euro, tranken, so viel sie wollten, und zahlten beim Hinausgehen so viel sie für richtig hielten.

"Bezahlen Sie doch einfach, was Sie wollen", hieß die Botschaft. Offenbar hat sich das Prinzip ausgezahlt. Die Weinkneipe gibt es noch immer und sie findet Nachahmer in Berlin und anderen Städten.

Auch der Gastronom Stefan Fischer hat es in seiner Apfelwein-Kneipe in Fulda ausprobiert.

Überraschendes Resümee: Ohne zu wissen, was das Gericht laut Speisekarte kostet, zahlten rund 72% der Gäste mehr als vorgesehen. Allerdings gab es auch 28%, die weniger zahlten. So kam auf den 1. Blick ein Minusgeschäft heraus. Auf den 2. Blick hatte Fischer einen so gewaltigen Presserummel, dass er die Aktion als erfolgreiche Werbeaktion verbuchen konnte.

Bei LTU kann der Kunde tatsächlich den Preis seines Flugtickets selbst bestimmen, indem er ein Preisgebot abgibt. "Biet & Flieg" heißt die besondere Form der Werbeaktion. Der Kunde gibt die Reisedaten für seinen gewünschten Flug und den Flugpreis ein, den er maximal zahlen möchte. Dann heißt es abwarten: Nach spätestens 24 Stunden erfährt der Bietende dann, ob er den Zuschlag für sein Preisangebot erhalten hat.

 

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