Journalisten müssen in ihrer Berichterstattung frei und unabhängig agieren können. Auch von jedem Vorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit müssen sie frei bleiben. Kleine Geschenke erhalten also nicht die Freundschaft, sondern beenden sie. Was darf man als Unternehmer tun, um nicht anzuecken oder den Journalisten in eine schwierige Situation zu manövrieren, dieser Frage ist der Fachinformationsdienst
Werbepraxis aktuell nachgegangen und hat folgende Empfehlungen erstellt:
Gut - Dankes-Mail
- Verlinkungen (Twitter, Website)
- Neue Informationen herausgeben
- Exklusivinformationen anbieten
- Vorzugsbehandlung (frühzeitige Einladung zu Pressekonferenzen, Sitzplatz in der ersten Reihe usw.)
Kritisch - Dankespostkarte in die Redaktion
- Geschenke (auch eher Geringwertiges wie Blumenstrauß und Schokolade)
- Einladung zum Essen
Tabu - Aufwendige Geschenke
- Geschenke oder Korrespondenz an Privatadresse
- Bezahlte Reisen oder Übernahme von Spesen
- Ankauf von Texten oder Bildmaterial
- Individuelle Sonderkonditionen (Rabatte etc.)