Das Bundesdatenschutzgesetz gibt jedem das Recht, der Werbung von Ihnen erhält, Auskunft von Ihnen zu verlangen, welche Daten Sie über ihn gespeichert haben. Außerdem hat er das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Die Auskunft muss schriftlich und kostenlos erfolgen.
Im Einzelnen haben die Umworbenen Anspruch auf Auskunft darüber:
- Welche Daten über sie gespeichert sind
- Woher die Daten stammen
- An welche Empfänger Sie diese Daten weitergegeben haben
- Welchen Zweck Sie mit der Datenspeicherung verfolgen
Ihr Antwortschreiben können Sie so aufbauen:
Betreff Datenspeicherung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
nachstehend erhalten Sie Auskunft nach Paragraph 34 BDSG.
Wir haben derzeit folgende Daten über Sie gespeichert:
Herkunft der Daten:
Empfänger der Daten:
Zweck der Datenweitergabe an die genannten Empfänger:
Zweck der Datenspeicherung:
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben behilflich gewesen zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen