Damit Sie auch künftig Google Analytics rechtssicher einsetzen können, empfehlen Ihnen Deutschlands Datenschutzbeauftragte folgende Schritte:
- Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag zur Datenverarbeitung mit Google. Den Vertragstext und Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie hier. (PDF)
- Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung. Als Websitebetreiber, der Google Analytics einsetzt, müssen Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren. Auch der Hinweis auf die Abbestellmöglichkeiten muss erfolgen. Beide Hinweise bringen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung unter.
- Passen Sie den Analytics-Code an. Jetzt müssen Sie nur noch durch entsprechende Einstellungen im Google Analytics-Programmcode Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. Dazu ist auf jeder Internetseite mit Analytics-Einbindung der Trackingcode um die Funktion "_gat._anonymizeIp();" zu ergänzen. Über Details zum Vorgehen informiert Sie Google hier.