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Nutzungsrechte: Wie Sie sich keinen Ärger mit Fotos vom Profifotografen einhandeln

veröffentlicht am 01.02.2012 unter Werbung
Leser-Frage: Ich habe einen Fotografen beauftragt, Bilder für mein Unternehmen zu erstellen. Die Bilder wurden mir übergeben und auch vollständig bezahlt. Zwei Jahre später entdecken wir eines dieser Bilder bei einem Mitbewerber. Jetzt sind wir sauer. Wie konnte das passieren?
Antwort: Sie haben womöglich versäumt, sich das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen zu lassen. Der Fotograf hat dann weiter von seinem Nutzungsrecht Gebrauch gemacht.

Wollen Sie Bilder exklusiv für sich nutzen, müssen Sie sich das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Verwendungsarten übertragen lassen.

MIt dieser Musterformulierung können Sie sich das aussschließliche Nutzungsrecht sichern:

"Der Urheber räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht der im Rahmen des Auftrags vom ... gefertigten Fotos ein. Der Auftraggeber darf diese Fotos ohne örtliche, zeitliche oder auflagenmäßige Beschränkung sowie in allen Medien (z.B. Prospekte, CD-ROMs, Internet oder auf Warenverpackungen, Fahrzeugen etc.) gewerblich verwenden oder weiter veräußern."
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