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Opt-in E-Mails: Wie ein Onlineshop mit einer verbesserten Bestätigungs-E Mail 72 % mehr Neukontakte gewann

veröffentlicht am 23.09.2010 unter Werbung
Mit der nachfolgend geschilderten Vorgehensweise steigerte der amerikanische Onlineshop Running Warehouse seine Click-Through-Rate um 72 % gegenüber der vorherigen, nüchtern gehaltenen Bestätigungsmail.
Hurra! Soeben hat sich jemand für Ihren Newsletter registriert. Herzlichen Glückwunsch, es ist Ihnen gelungen, aus einem anonymen Surfer einen Menschen aus Fleisch und Blut zu machen. Und mit etwas Geduld, kann daraus sogar ein Kunde werden. Sie haben die erste und wichtigste Kontakthürde genommen.

Aber: Wie gut gestalten Sie eigentlich den Erstkontakt? Sehen Sie in Ihrem Gegenüber schon einen Menschen? Oder behandeln Sie ihn noch immer „anonym“?

In den meisten Fällen ist der erste wirkliche Kontakt zum potenziellen neuen Kunden eine Bestätigungsmail. Sie liest sich dann eher trocken und in Amtsdeutsch gehalten. „Sehr geehrter Herr XY, Sie haben sich soeben erfolgreich zu unserem Newsletter angemeldet.“

Dass Sie mit einem solchen Schreiben keine Begeisterung wecken und wichtige Chancen nicht nutzen, dürfte klar sein. Ihre Bestätigungsmail ist der erste Eindruck, den Sie beim Kunden hinterlassen. Sie dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern sie soll den möglichen Kunden so ansprechen, dass er sich von Ihnen eingeladen fühlt.

11 Elemente für die perfekte Bestätigungsmail:
  1. Persönliche Ansprache. Sorgen Sie dafür, dass Sie den neuen Newsletterabonnenten mit seinem Namen ansprechen. Sollte Ihre Newslettersoftware dies nicht ermöglichen, dann denken Sie ernsthaft darüber nach, sich nach einer anderen Software umzusehen.
  2. Dankeschön. Bedanken Sie sich dafür, dass Ihr Gegenüber sich als Abonnent für Ihren Newsletter eingetragen hat.
  3. Willkommengruß. Heißen Sie den neuen Abonnenten herzlich willkommen. Zusammen mit dem Dankeschön sind das emotionale Elemente, die unbedingt in die Begrüßung gehören.
  4. Bestätigung. Bestätigen sollten Sie nicht nur, dass sich der Empfänger jetzt richtig in den Newsletter eingetragen hat. Nein, bestätigen sollten Sie ihm vor allem, dass er die richtige Entscheidung getroffen hat. Das können Sie zum Beispiel so formulieren: Herzlich willkommen bei Firma XY. Wir freuen uns, dass Sie sich in unseren Newsletter eingetragen haben und danken Ihnen herzlich dafür. Sie sind jetzt ein Insider und erhalten unsere neuesten Angebote und exklusive Informationen als Erster.
  5. Begrüßungsangebot. Machen Sie auch gleich ein spezielles Begrüßungsangebot. Offerieren Sie zum Beispiel 10 % Nachlass oder einen Gutschein in Höhe von 10 € für den ersten Einkauf. Natürlich sollten Sie den Gutschein an eine Mindestbestellung knüpfen.
  6. Corporate Design. Achten Sie darauf, dass die E-Mail in Ihrem Corporate Design gehalten ist. Sie sollte in der Farbgestaltung die Unternehmensfarben enthalten und Ihrer Website ähneln. Warum? Weil Sie den möglichen Kunden mit Ihrer Einkaufsumgebung vertraut machen wollen. Integrieren Sie auch gut sichtbar Ihr Firmenzeichen. Sollten Sie einen Slogan haben, dann gehört auch dieser in diese erste E-Mail.
  7. Kaufen-Button. Ja, richtig gelesen. Integrieren Sie einen gut sichtbaren Kaufen-Button in diese erste Bestätigungsmail. Am besten gleich gut wahrnehmbar neben dem Gutschein oder Nachlass. Eine gute Formulierung ist auch: Lösen Sie Ihren Gutschein jetzt ein!
  8. Social Media-Dienste. Laden Sie den neuen Newsletterempfänger auch ein, Ihnen bei Facebook oder Twitter zu folgen. Platzieren Sie dazu gut sichtbar die bekannten und im Netz überall verfügbaren Icons.
  9. Datenschutzerklärung. Weisen Sie die Newsletterempfänger darauf hin, was mit ihren Daten geschieht. Verlinken Sie dazu gut sichtbar auf Ihre Datenschutzerklärung.
  10. Anti-Spam-Versicherung. Fordern Sie den Kunden auf, dass er Ihre E-Mail-Adresse zu den Adressbuchkontakten seines E-Mail-Programms hinzufügt. Nur so kann er sicherstellen, dass er zu 100 % Ihre Angebote erhält und nicht eine Ihrer E-Mails versehentlich im Spam-Ordner landet.
  11. Abbestellung und Impressum. Integrieren Sie auch den Link zur Abbestellung Ihres Newsletter. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Fußzeile Ihres Newsletters und auch in Ihrer Bestätigungsmail müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Impressumangaben machen.
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