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Produktbilder sind verbindlich

veröffentlicht am 22.02.2011 unter Werbung
Bilden Sie in ihrem Onlineshop Produktbilder ab, so müssen Sie das Produkt auch wie abgebildet verkaufen. Klingt eigentlich logisch. Dennoch kann es zu Missverständnissen kommen.
Etwa wenn am Produkt Zubehörteile angebaut sind, die Sie nicht mit verkaufen. Oder wenn Dekoartikel auf dem Produktbild platziert sind. Die sollen zwar nur das Bild schöner machen. Aber manche Kunden könnten glauben, sie gehören zum Lieferumfang.

Immer dann, wenn das abgebildete Produkt nicht dem gelieferten entspricht, riskieren Sie zweierlei. Der Kunde kann Sie auf vollständige Lieferung verklagen, Wettbewerber können Sie wegen Irreführung des Verbrauchers abmahnen. Gehen Sie daher bei Produktabbildungen sorgfältig vor und auf Nummer sicher.
  • Der beste Weg: Zeigen Sie auf den von Ihnen verwendeten Produktbildern auch genau das, was Sie liefern werden.
  • Der zweitbeste Weg: Sind Deko- oder Zubehörelemente mit im Bild, dann schreiben Sie gut sichtbar unmittelbar neben das veröffentlichte Bild den textlichen Hinweis: „Der abgebildete Gegenstand XY wird nicht mitverkauft“.
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