Weihnachtszeit ist Geschenkezeit - das gilt auch für Geschenke an Geschäftspartner. Was Sie steuerlich bei Präsenten an Ihre Kunden beachten müssen, verrät Ihnen
Werbepraxis aktuell heute:
- Nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 € sind als Betriebsausgaben absetzbar. Liegt der Wert des gesamten Geschenks über dieser Grenze, kann der gesamte Betrag nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
- Diese 35-€-Freigrenze gilt für das ganze Jahr. Machen Sie also einem Partner in einem Jahr mehrere Geschenke, so dürfen diese den Gesamtwert von 35 € nicht überschreiten.
- Zu jedem Geschenk, das Sie als Betriebsausgabe absetzen möchten, müssen Sie den Namen des Beschenkten und den Anlass des Geschenks notieren.
- Geringwertige Geschenke wie Kugelschreiber, Feuerzeuge oder Weihnachtsgebäck können komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Einen Nachweis, an wen sie verteilt wurden, müssen Sie nicht erbringen.