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Vorsicht Bio! Rechtliche Fallstricke bei Werbung mit Bio-Begriffen

veröffentlicht am 14.08.2011 unter Werbung
Wer Begriffe wie „Natur“, Öko oder Bio verwendet, setzt sich sehr häufig der Gefahr von Abmahnungen und Anzeigen aus. Ähnlich wie an die Werbung mit Gesundheit stellt die deutsche Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen an Werbeaussagen, mit denen Sie Ihr Umweltengagement oder die Umweltfreundlichkeit Ihrer Produkte bewerben wollen.
Darauf weist der Fachinformationsdienst "WerbePraxis Aktuell" in seiner kommenden Ausgabe hin.

Hier ein paar Tipps, was Sie bei Werbung mit Bio-Begriffen beachten sollten

  • Bewerben Sie Umweltthemen nur, wenn ein sachlicher Zusammenhang zu Ihrem Unternehmen oder dem beworbenen Produkt besteht.
  • Erläutern und begründen Sie den sachlichen Zusammenhang.
  • Verzichten Sie auf Angstmacherei, Appelle an schlechtes Gewissen und alle gefühlsbetonten Aussagen („Wir haben ein Herz für die Umwelt“).
  • Verwenden Sie Begriffe wie bio und öko nur in Verbindung mit den anerkannten Prüfzeichen und auch nur dann, wenn Sie berechtigt sind, diese Prüfzeichen zu führen.
  • Führen Sie keine „Pro-Umwelt“-Verkaufsaktionen durch („Pflanzen Sie ein Bäumchen und tun Sie der Umwelt etwas Gutes“).
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